AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen und Lizenzvereinbarung
Stand: 23.4.2026
§ 1 Vertragsparteien und Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Lizenzvereinbarung (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge über die entgeltliche oder unentgeltliche Nutzung des Softwareplugins „Grepfruit“ für Adobe InDesign (nachfolgend „Software“) zwischen der Grepfruit OG, Högelmüllergasse 6/24, 1050 Wien, Österreich, E-Mail: support@grepfruit.app (nachfolgend „Lizenzgeber“) und natürlichen oder juristischen Personen, die die Software nutzen (nachfolgend „Lizenznehmer“).
(2) Diese AGB gelten sowohl gegenüber Unternehmern (B2B) als auch gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 1 KSchG (B2C). Abweichende Regelungen für Verbraucher sind als solche ausgewiesen.
(3) Entgegenstehende oder abweichende AGB des Lizenznehmers gelten nur, wenn der Lizenzgeber diesen in schriftlicher Form ausdrücklich zustimmt.
§ 2 Vertragsgegenstand
(1) Gegenstand dieser AGB ist die Einräumung von Nutzungsrechten an der Software sowie damit verbundene Leistungen gemäß den nachfolgenden Bestimmungen.
(2) Der Lizenzgeber bietet standardmäßig folgende Lizenzmodelle an:
- Kostenloser Testzeitraum: Einmaliges unentgeltliches Nutzungsrecht für 14 Tage ab erstmaliger Installation und Einrichtung gemäß § 5 Abs. 1.
- „Kurzzeit“: Nutzungsrecht für 30 Tage ab Vertragsschluss gegen einmalig zu entrichtendes Entgelt. Die Laufzeit endet automatisch.
- „Langzeit“: Nutzungsrecht für ein Jahr ab Vertragsschluss im Abonnement gegen jährlich zu entrichtendes Entgelt. Die Laufzeit verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, es sei denn, es erfolgt eine Kündigung durch den Lizenznehmer gemäß § 7 Abs. 3.
Beim Abonnement „Langzeit“ handelt es sich um ein Dauerschuldverhältnis, bei dem der Lizenzgeber dem Lizenznehmer für die Dauer der Laufzeit den Zugang zur Software und deren Nutzung ermöglicht. Demgegenüber begründen der kostenlose Testzeitraum sowie das Lizenzmodell „Kurzzeit“ keine Dauerschuldverhältnisse, sondern zeitlich befristete Nutzungsrechte, die mit Ablauf der jeweiligen Laufzeit automatisch enden.
(3) Auf Anfrage können individuelle Lizenzvereinbarungen (z. B. abweichende Geräteanzahl, Mehrfachlizenzen) getroffen werden.
(4) Die Software setzt Adobe InDesign in einer kompatiblen Version voraus. Der Lizenzgeber übernimmt keine Gewähr für die Kompatibilität mit allen Versionen von Adobe InDesign sowie für die Funktionsweise von Adobe InDesign, dem Betriebssystem oder Drittanbieter-Plugins.
(5) Bestimmte Funktionen der Software (insbesondere Lizenzprüfung) können eine aktive Internetverbindung erfordern.
§ 3 Nutzungsablauf und Vertragsschluss
(1) Der Ablauf von der erstmaligen Einrichtung der Software bis zum Vertragsschluss gestaltet sich wie folgt:
(a) Download und Installation: Der Lizenznehmer lädt die Installationsdatei von der Webseite des Lizenzgebers herunter. Zu Beginn des Installationsvorgangs werden diese AGB dargestellt. Ohne aktive Zustimmung durch den Lizenznehmer ist eine Fortsetzung der Installation nicht möglich. Sollte der Lizenznehmer diese AGB nicht akzeptieren, kann er die Software weder installieren noch nutzen.
(b) Kostenloser Testzeitraum: Nach erfolgreicher Installation steht dem Lizenznehmer einmalig ein kostenloser Testzeitraum gemäß § 5 Abs. 1 zur Verfügung. Für die Nutzung ist ein Nutzerkonto erforderlich, das im Zuge der erstmaligen Einrichtung der Software angelegt wird.
(c) Nutzerkonto und Lizenzschlüssel: Der Lizenznehmer gibt eine gültige E-Mail-Adresse an, die in weiterer Folge für die Anmeldung bei seinem Nutzerkonto auf der Webseite des Lizenzgebers verwendet wird. Der Lizenzgeber verschickt einen Lizenzschlüssel an die vom Lizenznehmer angegebene E-Mail-Adresse. Dieser Lizenzschlüssel schaltet die Software für die Nutzung frei.
(d) Lizenzerwerb: Nach Ablauf des kostenlosen Testzeitraums kann der Lizenznehmer eine kostenpflichtige Lizenz erwerben. Der Lizenzerwerb erfolgt ausschließlich auf der Webseite des Lizenzgebers über das Nutzerkonto.
(e) Vertragsschluss: Vor Abschluss der Zahlung bestätigt der Lizenznehmer durch Aktivierung einer Checkbox, dass er diese AGB zur Kenntnis genommen hat und ihnen zustimmt. Die AGB sind über den Link „AGB“ abrufbar. Ohne diese Zustimmung kann der Bestellvorgang nicht abgeschlossen werden.
(2) Die Zustimmung bei der Installation gemäß Abs. 1 lit. a löst keine Zahlungspflicht des Lizenznehmers aus. Sie stellt die Grundlage für die unentgeltliche Nutzung der Software im kostenlosen Testzeitraum dar und macht diese AGB bereits ab diesem Zeitpunkt verbindlich. Der kostenpflichtige Lizenzvertrag kommt erst durch die Zustimmung im Bestellvorgang gemäß Abs. 1 lit. e zustande.
(3) Der Lizenznehmer nimmt zur Kenntnis, dass seine Zustimmung zu den AGB vom Lizenzgeber protokolliert wird.
§ 4 Nutzerkonto
(1) Für die entgeltliche oder unentgeltliche Nutzung der Software sowie für den Erwerb von Lizenzen ist ein Nutzerkonto erforderlich.
(2) Der Lizenznehmer ist verpflichtet, sein Nutzerkonto durch ein ausreichend sicheres Passwort zu schützen und sicherzustellen, dass keine unbefugten Personen Zugang erlangen.
(3) Der Lizenznehmer ist verpflichtet, die Daten seines Nutzerkontos aktuell und richtig zu halten.
(4) Der Lizenznehmer haftet für alle Aktivitäten, die über sein Nutzerkonto erfolgen.
(5) Das Nutzerkonto ist nicht übertragbar und darf nicht mit Dritten geteilt werden. Missbrauch oder unbefugten Zugriff hat der Lizenznehmer unverzüglich dem Lizenzgeber schriftlich (per E-Mail) mitzuteilen.
(6) Der Lizenzgeber ist berechtigt, das Nutzerkonto des Lizenznehmers bei einem Verstoß gegen wesentliche Bestimmungen dieser AGB, insbesondere § 6, oder bei missbräuchlicher Verwendung der Software vorläufig zu sperren. Dies stellt ein milderes Mittel zur außerordentlichen Kündigung dar und berührt den Fortbestand des Vertrags nicht, solange der Verstoß behoben wird.
§ 5 Kostenloser Testzeitraum und Widerrufsrecht (nur für Verbraucher)
(1) Der Lizenzgeber stellt dem Lizenznehmer vor dem Erwerb einer kostenpflichtigen Lizenz einmalig einen kostenlosen Testzeitraum von 14 Tagen ab der erstmaligen Einrichtung der Software zur Verfügung. Während dieses Zeitraums kann die Software im vollen Funktionsumfang zu den in diesen AGB festgelegten Bedingungen genutzt werden, um sich von ihrer Funktionsweise und Eignung zu überzeugen.
(2) Verbrauchern steht gemäß FAGG (Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz) grundsätzlich ein 14-tägiges Widerrufsrecht ab Vertragsschluss zu. Bei digitalen Inhalten, die nicht auf einem körperlichen Datenträger geliefert werden, erlischt das Widerrufsrecht, wenn der Lizenzgeber mit der Vertragserfüllung begonnen hat, nachdem der Lizenznehmer ausdrücklich zugestimmt hat, dass mit der Vertragserfüllung vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen wird, und seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er durch diese Zustimmung mit Beginn der Vertragserfüllung auf sein Widerrufsrecht verzichtet.
(3) Der Lizenznehmer verzichtet im Zuge des Bestellvorgangs einer kostenpflichtigen Lizenz ausdrücklich auf sein Widerrufsrecht gemäß Abs. 2. Der Verzicht erfolgt vor Abschluss der Zahlung durch eine gesonderte, vom Lizenznehmer zu aktivierende Checkbox mit folgendem Inhalt:
„Ich stimme zu, dass mit der Ausführung des Vertrags sofort begonnen wird und nehme zur Kenntnis, dass ich als Verbraucher auf mein 14-tägiges Widerrufsrecht verzichte.“
(4) Der Verzicht auf das Widerrufsrecht gemäß Abs. 3 setzt voraus, dass der Lizenznehmer den kostenlosen Testzeitraum tatsächlich in Anspruch nehmen konnte. Wurde kein Testzeitraum gewährt, bleibt das gesetzliche Widerrufsrecht unberührt. In diesem Fall kann der Verbraucher den Widerruf durch eine eindeutige Erklärung (z. B. per E-Mail) gegenüber dem Lizenzgeber innerhalb von 14 Tagen ab Vertragsschluss erklären.
(5) Verbrauchern steht die Plattform der Europäischen Union zur alternativen Streitbeilegung zur Verfügung. Sie können diese als Ombudsstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten aus online abgeschlossenen Verträgen freiwillig in Anspruch nehmen. Die Plattform ist erreichbar unter: https://ec.europa.eu/consumers/odr. Der Lizenzgeber ist gesetzlich nicht zur Teilnahme an einem solchen Verfahren verpflichtet, steht jedoch für eine außergerichtliche Einigung offen.
§ 6 Einräumung von Nutzungsrechten
(1) Der Lizenzgeber räumt dem Lizenznehmer für die Dauer der jeweiligen Lizenzlaufzeit ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht ein, die Software im Rahmen dieser AGB zu nutzen. Das Nutzungsrecht für die entgeltlichen Lizenzmodelle entsteht erst nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Lizenzgebühr.
(2) Je nach standardmäßigem Lizenzmodell ist der Lizenznehmer zur Installation und Nutzung der Software auf folgender Anzahl von Geräten berechtigt:
- Kostenloser Testzeitraum gemäß § 5 Abs. 1: 1 Gerät
- „Kurzzeit“: 1 Gerät
- „Langzeit“: 2 Geräte
(3) Dem Lizenznehmer ist es ausdrücklich untersagt:
- die Software zu vervielfältigen, zu verbreiten oder öffentlich zugänglich zu machen;
- die Software zu vermieten, zu verleihen oder in anderer Weise Dritten zur Nutzung zu überlassen;
- die Software zu dekompilieren, zu disassemblieren oder anderweitig rückzuentwickeln (Reverse Engineering);
- Schutzmechanismen, Kopierschutz oder Lizenzprüfmechanismen zu umgehen oder zu entfernen;
- die Software für rechtswidrige Zwecke einzusetzen.
(4) Die gesetzlich zwingenden Nutzungsrechte gemäß § 40d UrhG (österreichisches Urheberrechtsgesetz) bleiben unberührt.
(5) Dem Lizenznehmer ist es ausdrücklich untersagt, die Software sowie die Ergebnisse ihrer Verwendung ganz oder teilweise dazu zu nutzen, eigene oder fremde künstliche Intelligenzsysteme oder Algorithmen zu trainieren, zu entwickeln oder zu verbessern. Ein Verstoß gegen dieses Verbot kann Schadenersatzansprüche des Lizenzgebers nach sich ziehen, einschließlich des entgangenen Gewinns des Lizenzgebers, soweit dem Lizenznehmer ein Verschulden zur Last fällt.
(6) Zur Vermeidung unberechtigter Nutzung führt die Software in regelmäßigen Abständen eine Lizenzprüfung durch. Hierbei werden mitunter personenbezogene Daten (z. B. Lizenzschlüssel, Systemidentifikation) an den Server des Lizenzgebers übertragen. Der Lizenznehmer stimmt dieser Verarbeitung von personenbezogenen Daten ausdrücklich zu; bzgl. der Einzelheiten der Datenverarbeitung und der gesonderten Datenschutzerklärung wird auf § 11 verwiesen.
(7) Ohne gültige Lizenz, unabhängig vom Lizenzmodell, startet die Software nicht.
§ 7 Preise, Zahlung und Laufzeit
(1) Die aktuell gültigen Preise sind auf der Webseite des Lizenzgebers einsehbar. Alle dort ausgewiesenen Preise verstehen sich als Nettopreise in Euro zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern und soweit diese anfällt.
(2) „Kurzzeit“:
- Die Laufzeit beträgt 30 Tage ab Vertragsschluss und endet automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
- Die Lizenzgebühr ist einmalig bei Vertragsschluss fällig.
(3) „Langzeit“:
- Die Laufzeit beträgt ein Jahr ab Vertragsschluss und verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, sofern das Abonnement nicht gekündigt wird.
- Die Lizenzgebühr ist jährlich im Voraus fällig, erstmals bei Vertragsschluss.
- Der Lizenznehmer kann das Abonnement über das Nutzerkonto jederzeit mit Wirkung zum Ende der jeweils laufenden Abrechnungsperiode kündigen; in diesem Fall bleibt die Lizenz bis zum Ende der bereits bezahlten Laufzeit aktiv. Eine anteilige Rückvergütung bereits geleisteter Zahlungen erfolgt nicht, sofern in diesen AGB nichts Abweichendes geregelt ist.
- Der Lizenzgeber schickt mindestens 14 Tage vor Ende der laufenden Abrechnungsperiode eine E-Mail an den Lizenznehmer, in der er darauf hinweist, dass eine Verlängerung der Laufzeit bevorsteht und die vereinbarte Lizenzgebühr hierfür anfällt.
(4) Bereits geleistete Zahlungen für Lizenzen werden grundsätzlich nicht rückvergütet. Dies gilt insbesondere, wenn der Lizenznehmer das Abonnement „Langzeit“ vor Ablauf der jährlichen Laufzeit kündigt. Ausgenommen von diesem Grundsatz sind:
- Der Lizenzgeber nimmt wesentliche Änderungen dieser AGB vor, die den Lizenznehmer erheblich benachteiligen, und dieser kündigt den Vertrag daraufhin außerordentlich. Als wesentlich gelten insbesondere Einschränkungen der eingeräumten Nutzungsrechte, Preiserhöhungen oder Verschärfungen der Haftungsregelungen zulasten des Lizenznehmers.
- Der Lizenzgeber stellt den Betrieb der Software dauerhaft ein oder macht die Software dauerhaft unbenutzbar, ohne dass ein Verschulden des Lizenznehmers vorliegt.
In diesen Fällen wird der auf den verbleibenden Zeitraum der bezahlten Laufzeit entfallende Betrag anteilsmäßig (pro rata temporis) rückvergütet. Ein weitergehender Anspruch auf Schadenersatz oder sonstige Vergütung ist ausgeschlossen.
(5) Rückvergütungen gemäß diesen AGB erfolgen ausschließlich über das Zahlungsmittel, mit dem die ursprüngliche Zahlung geleistet wurde. Sollte dieses Zahlungsmittel nicht mehr verfügbar sein, kann der Lizenzgeber weitere Nachweise zur Identität des Lizenznehmers oder zur Kontoschließung verlangen, bevor eine Rückvergütung auf ein alternatives Konto erfolgt.
(6) Die Zahlungsabwicklung für Bestellungen über die Webseite des Lizenzgebers erfolgt über den externen Zahlungsdienstleister Stripe Payments Europe, Ltd., One Wilton Park, Wilton Place, Dublin 2, Dublin, D02 FX04, Irland (nachfolgend „Stripe“). Mit Abschluss einer kostenpflichtigen Bestellung erklärt sich der Lizenznehmer mit der Verarbeitung seiner Zahlungsdaten durch Stripe im Rahmen von dessen Nutzungsbedingungen einverstanden. Der Lizenzgeber hat keinen Zugriff auf vollständige Zahlungsdaten des Lizenznehmers. Für Fragen zur Zahlungsabwicklung, zu Zahlungsausfällen oder zur Wiederholungslogik bei fehlgeschlagenen Abbuchungen gelten die Nutzungsbedingungen von Stripe, welche erreichbar sind unter: https://stripe.com/at/legal/ssa-services-terms#stripe-payments. Die Datenschutzerklärung von Stripe ist erreichbar unter: https://stripe.com/at/privacy.
(7) Im Falle des Zahlungsverzugs ist der Lizenzgeber berechtigt, den Zugang zur Software bis zur vollständigen Begleichung der offenen Forderungen zu sperren.
(8) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung durch den Lizenzgeber aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Lizenznehmer gegen wesentliche Bestimmungen dieser AGB verstößt.
(9) Mit Auslaufen einer Lizenzlaufzeit oder mit einer Kündigung endet der Vertrag und mit ihm das Nutzungsrecht des Lizenznehmers an der Software. Der Lizenzgeber ist berechtigt, den Zugang zur Software zu sperren oder zu deaktivieren. Der Lizenznehmer kann die Software deinstallieren oder installiert lassen, jedoch ist diese ohne gültige Lizenz nicht funktionsfähig. Eine erneute Nutzung ist nur mit einer gültigen, aktiven Lizenz möglich.
§ 8 Gewährleistung, Updates und Support
(1) Der Lizenzgeber gewährleistet, dass die Software bei bestimmungsgemäßem Gebrauch die vereinbarten Funktionen im Wesentlichen erfüllt. Geringfügige Abweichungen, die die Nutzbarkeit nicht grundlegend beeinträchtigen, begründen keinen Gewährleistungsanspruch.
(2) Gegenüber Unternehmern (B2B) beträgt die Gewährleistungsfrist 12 Monate ab Übergabe. Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Entdeckung, schriftlich (per E-Mail) mitzuteilen.
(3) Gegenüber Verbrauchern (B2C) gelten die gesetzlich vorgeschriebenen Gewährleistungsrechte.
(4) Die Software wird im Zustand „wie besehen“ (as-is) bereitgestellt. Darüber hinaus übernimmt der Lizenzgeber keine Garantie für eine bestimmte Beschaffenheit oder Eignung der Software für einen bestimmten Zweck. Insbesondere übernimmt der Lizenzgeber keine Gewähr für:
- die ununterbrochene oder fehlerfreie Verfügbarkeit der Software;
- die Kompatibilität mit allen Versionen von Adobe InDesign, für die Funktionsweise von Adobe InDesign, des Betriebssystems oder von Drittanbieter-Plugins;
- die Eignung der Software für einen bestimmten gestalterischen, redaktionellen oder wirtschaftlichen Zweck des Lizenznehmers;
- die inhaltliche, gestalterische oder drucktechnische Richtigkeit von Ergebnissen, die durch den Einsatz der Software erzeugt oder verändert wurden.
(5) Der Lizenznehmer ist dafür verantwortlich, Ergebnisse, die durch die Software erzeugt oder verändert wurden, vor der weiteren Verwendung (insbesondere vor Drucklegung, Veröffentlichung oder Weitergabe) auf ihre Richtigkeit und Eignung zu prüfen.
(6) Der Lizenzgeber ist berechtigt, Fehlerbehebungen und Mängel durch Bereitstellung von Updates zu beheben. Diese begründen jedoch keinen Anspruch des Lizenznehmers. Soweit Updates bereitgestellt werden, unterliegen sie diesen AGB, sofern nicht ausdrücklich abweichende Bedingungen mitgeteilt werden. Der Lizenzgeber übernimmt keine Gewähr dafür, dass Updates mit allen Versionen von Adobe InDesign sowie Betriebssystemen oder Drittanbieter-Plugins kompatibel sind.
(7) Ein Anspruch auf Support besteht nicht. Sofern Support geleistet wird, erfolgt dieser auf freiwilliger Basis.
(8) Eine bestimmte Verfügbarkeit der Software wird nicht geschuldet.
§ 9 Haftungsbeschränkung
(1) Gegenüber Unternehmern haftet der Lizenzgeber für Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden und Folgeschäden ist ausgeschlossen. Die Gesamthaftung ist begrenzt auf die in den letzten 12 Monaten vom Lizenznehmer bezahlte Lizenzgebühr.
(2) Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlich vorgeschriebenen Haftungsregeln. Eine Beschränkung der Haftung für Personenschäden oder vorsätzlich verursachte Schäden ist ausgeschlossen.
(3) Der Lizenznehmer ist für die regelmäßige Sicherung seiner Daten und InDesign-Dokumente selbst verantwortlich. Für Datenverluste, die durch eine Nutzung der Software entstehen, haftet der Lizenzgeber nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
(4) Der Lizenzgeber haftet insbesondere nicht für:
- unbeabsichtigte Veränderungen an InDesign-Dokumenten, Layouts, Texten, Tabellen, Grafiken oder sonstigen Inhalten, die durch den Einsatz der Software entstehen;
- Schäden, die aus der Inkompatibilität der Software mit bestimmten Versionen von Adobe InDesign, dem Betriebssystem oder Drittanbieter-Plugins resultieren;
- Folgeschäden wie Druckfehler, Produktionsverzögerungen, Reputationsschäden oder wirtschaftliche Verluste, die aus dem Einsatz der Software oder aus durch sie erzeugten oder veränderten Inhalten entstehen;
- Schäden, die durch fehlerhafte, unvollständige oder ungeeignete Eingaben oder Einstellungen des Lizenznehmers verursacht werden;
- Schäden, die dadurch entstehen, dass der Lizenznehmer durch die Software erzeugte oder veränderte Ergebnisse ohne vorherige Prüfung weiterverwendet.
(5) Die vorstehenden Haftungsausschlüsse gelten nicht, soweit zwingende gesetzliche Regelungen entgegenstehen.
§ 10 Geistiges Eigentum und Urheberrecht
(1) Die Software sowie alle damit verbundenen Rechte, insbesondere Urheberrechte und sonstige Schutzrechte, verbleiben ausschließlich beim Lizenzgeber oder dessen Lizenzgebern.
(2) Die Software wird lizenziert, nicht verkauft. Diese AGB räumen dem Lizenznehmer kein Eigentum an der Software ein. Der Lizenznehmer erwirbt lediglich ein zeitlich und sachlich begrenztes Nutzungsrecht gemäß diesen AGB.
(3) Der Lizenznehmer verpflichtet sich, sämtliche Urheberrechtshinweise und sonstige Schutzvermerke in der Software unverändert beizubehalten.
§ 11 Datenschutz
Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten erfolgt gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem österreichischen Datenschutzgesetz (DSG). Details sind der gesonderten Datenschutzerklärung zu entnehmen, welche erreichbar ist unter: https://grepfruit.app/privacy.de.
§ 12 Änderungen dieser AGB
(1) Der Lizenzgeber ist berechtigt, diese AGB zu ändern oder zu ergänzen. In diesem Fall wird der Lizenzgeber den Lizenznehmer von den geplanten Änderungen oder Ergänzungen mindestens vier Wochen vor deren Inkrafttreten schriftlich (per E-Mail) verständigen. Diese Änderungen oder Ergänzungen werden dem Lizenznehmer außerdem ab Inkrafttreten beim nächsten Aufruf der Software dargestellt.
(2) Sollte der Lizenznehmer die geänderten oder ergänzten AGB nicht annehmen, ist der Lizenzgeber dazu berechtigt, dem Lizenznehmer die weitere Nutzung der Software zu verweigern, bis der Lizenznehmer diese angenommen hat.
(3) Sollte der Lizenznehmer die geänderten oder ergänzten AGB nicht annehmen, ist er berechtigt, den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderungen außerordentlich zu kündigen; in diesem Fall gilt § 7 Abs. 4 hinsichtlich einer etwaigen Rückvergütung.
§ 13 Schlussbestimmungen
(1) Diese AGB unterliegen ausschließlich österreichischem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und der Kollisionsnormen des internationalen Privatrechts. Gerichtsstand ist Wien, Österreich.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
(3) Auf die Verträge mit dem Lizenzgeber ist jeweils die zum Vertragsschluss geltende Version dieser AGB anwendbar.
(4) Festgehalten wird, dass keine mündlichen Nebenabsprachen zu diesen AGB bestehen. Allfällige Änderungen oder Ergänzungen am Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für das Abgehen von diesem Schriftformerfordernis.